Was Unternehmen in Deutschland vor dem Einsatz eines KI-Telefonagenten beachten sollten: Einwilligung nach UWG, DSGVO, Gesprächsaufzeichnung und Kennzeichnung als KI.
Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihr konkretes Vorhaben von einer Rechtsberatung prüfen.
Anrufe Ihrer eigenen Kunden mit einem KI-Agenten zu beantworten ist rechtlich vergleichsweise unkritisch, sofern Sie transparent informieren und Daten rechtmäßig verarbeiten. Streng reguliert sind ausgehende Werbeanrufe.
Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern erfordern nach § 7 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Gegenüber Gewerbetreibenden genügt eine mutmaßliche Einwilligung, die aber nur in engen Grenzen angenommen werden darf. Bei Verstößen kann die Bundesnetzagentur Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen.
Sobald Gespräche transkribiert oder gespeichert werden, brauchen Sie eine Rechtsgrundlage, müssen den Anrufer informieren, Speicherfristen festlegen und Auftragsverarbeitungsverträge mit den eingesetzten Dienstleistern abschließen. Prüfen Sie auch, wo Daten verarbeitet werden.
Das heimliche Aufzeichnen nichtöffentlich gesprochener Worte kann nach § 201 StGB strafbar sein. Zeichnen Sie Gespräche daher nur mit klarer Einwilligung auf und informieren Sie zu Beginn des Anrufs.
Die EU-KI-Verordnung enthält Transparenzpflichten, nach denen Personen erkennen können müssen, dass sie mit einem KI-System interagieren. Unser Agent stellt sich deshalb standardmäßig als automatischer Assistent vor und übergibt auf Wunsch an einen Menschen.
Einwilligungsnachweise speichern, Opt-out einfach machen, Aufzeichnung nur mit Einwilligung, Speicherfristen definieren und die Übergabe an Mitarbeitende sicherstellen. ZahrionTech baut diese Funktionen ein; die rechtliche Bewertung Ihres Vorhabens sollten Sie mit Ihrer Rechtsberatung klären.